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Schul- und Hausordnung des Gymnasiums Friedrich Ludwig Jahn Kyritz vom 01.08.2023

Das schulische und öffentliche Zusammenleben von Schülern(innen), Lehrern(innen) beruht auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit. Deshalb sind in der hier vorliegenden Schul- und Hausordnung Regeln aufgeführt, die es der Schulgemeinschaft ermöglichen, einen möglichst störungsfreien Schul- und Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten und ein gutes Lernklima zu ermöglichen.

1. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

1.1. Das Schulgelände erstreckt sich vom Bürgersteig der Perleberger Straße im Süden bis zur Rückseite der Sportanlage im Norden sowie dem Zaun zum Arbeitsamt und dem Gelände der Carl-Diercke-Schule im Osten/Nordosten. Im Westen grenzt das Gelände des Bürgerparks an.(Siehe Anhang 1)

1.2. Der Weg zwischen Schulgebäude und Sportplatz (bzw. zur Bushaltestelle am Kulturhaus) über den Parkplatz ist ein Unterrichtsweg für den die gleichen Regeln wie auf dem Schulgelände gelten.

1.3. Die Schüler der Sek. I benutzen den Schulhof zwischen A- und C-Trakt und die Schüler der Sek. 2 den Platz am Rondell, westlich vom C-Trakt. Sie dürfen sich auch auf dem Sek. I Schulhof aufhalten.

1.4. Die Benutzung des Fahrstuhls ist mit einer körperlichen Behinderung, auch bedingt durch eine Sportverletzung, erlaubt. Die Genehmigung hierzu erteilt die Schulleitung.

1.5. Autos, Motorräder und Fahrräder dürfen nur auf den vorgesehenen Abstellplätzen und Fahrradständern abgestellt werden. Eine ungehinderte Zufahrt von Einsatzfahrzeugen ist stets zu gewährleisten. Fahrräder werden linksseitig neben der Schulauffahrt abgestellt. Der Abstellplatz für motorisierte Zweiräder befindet sich in der ersten linken Parktasche in Richtung Turnhalle. Das Befahren des Schulgeländes ist, mit Ausnahme der Zufahrt zu den Stellplätzen, nicht gestattet. Ausnahmen für besondere Veranstaltungen genehmigt die Schulleitung in Verbindung mit dem Schulträger.

1.6. Die Schule ist an Schultagen ab 7:00 Uhr zugänglich und der Aufenthalt in den Fluren oder dem Kantinenraum ist gestattet. Die Unterrichtszeiten sind im Anhang 2 geregelt.

1.7. Das Essen und Trinken ist in einzelnen Räumen, dem Essenraum und den Fluren gestattet. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie in den Räumen und Fluren mit Teppichboden ist es untersagt. In Ausnahmefällen entscheidet die Lehrkraft. Es darf kein Abfall hinterlassen werden. Es stehen genügend Abfallbehälter zur Entsorgung bereit. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Dieses gilt insbesondere auch für den Essenraum sowie für das Schulgelände insgesamt.

1.8. Das Bekleben von Fenstern und der Umgang mit offenem Licht sind nicht gestattet. Die Fenster in den Räumen (bei Abwesenheit einer Lehrkraft) und in den Fluren sind in den Pausen geschlossen zu halten.

1.9. Im Gebäude ist auf einen sparsamen Umgang mit elektrischer Energie, Wasser und Heizwärme zu achten. Das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht zulässig.

2. Unterrichtsorganisation

2.1. Dem unterrichtenden Lehrer ist vor Unterrichtsbeginn jede Art von Beschmutzung oder Beschädigung des Unterrichtsplatzes zu melden. Wer seinen Arbeitsplatz beschmiert oder beschädigt hat, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. (s. Maßnahmenkatalog) Für mutwillig herbeigeführte Schäden wird der Verursacher zur Ersatzpflicht (Kostenübernahme) herangezogen.

2.2. Die Unterrichtsräume müssen in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen werden. Die Tafel muss gereinigt sein, alle technischen Geräte sind ausgeschaltet und die Stühle werden nach der letzten Stunde im jeweiligen Raum hochgestellt. Hierauf achten Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen.

2.3. Ein Schüler, der zu spät zum Unterricht kommt, klopft an und entschuldigt sich nach der Stunde beim unterrichtenden Lehrer.

2.4. Mäntel und Jacken werden an die Garderobenhaken in den Fluren gehängt. Wertsachen sind mit in den Unterrichtsraum zu nehmen, da bei Verlust keine Haftung von Seiten der Schule oder des Trägers übernommen wird. Sporttaschen sind nach Möglichkeit im Schließfach zu verwahren.

2.5. Der Gebrauch von Mobiltelefonen und Smartwatches (Handys, MP-3Player, Smartphone) durch Schüler ist im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Die genannten Geräte sind im ausgeschalteten Zustand in der Tasche verschlossen zu halten. Ausnahmen zu unterrichtlichen Zwecken sind statthaft. Die o. g. Geräte dürfen auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Unerlaubt benutzte Geräte werden von der Lehrkraft eingezogen und bis zum Ende der Unterrichtszeit hinterlegt. Im Wiederholungsfall werden die Geräte nur den Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung zurückgegeben – und von Seiten der Schule wird über erzieherische Maßnahmen entschieden. Dringende Anrufe (z. B. bei Krankheit) werden im Sekretariat veranlasst.

2.6. Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornographischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o. ä. Inhalten ist untersagt. Die Nutzung des Internetzugangs/der Internetseiten des Gymnasiums zur Verbreitung o. g. Inhalte ist ebenfalls nicht gestattet.

2.7. Fundsachen
Wer im Schulgebäude oder auf dem Schulhof verlorene Gegenstände findet, bringt diese sofort ins Sekretariat. Derjenige, der etwas verloren hat, meldet den Verlust ebenfalls im Sekretariat.

3. Aufenthalt in Pausen, Frei- und Ausfallstunden

3.1. In der Pause nach dem ersten Block (9:20-9:40 Uhr) müssen sich die Schüler auf dem Schulhof, den Fluren oder im Essenraum aufhalten. Der Aufenthalt auf der Treppe und in den Fluren der Türme/Trakte A und B ist nicht erlaubt.

3.2. Die Pause nach dem zweiten Block (11:10-11:50 Uhr) verbringen alle Schüler auf dem Schulhof. Schüler, die am Mittagsband des Ganztags teilnehmen, sind davon ausgenommen. Sie gehen nach dem zweiten Block zügig und direkt zu den ausgewiesenen Räumen. Bei Regen, niedrigen Temperaturen, hohen Temperaturen sowie hohen Ozonwerten entfällt die Anordnung. Dies wird mit einem Abklingeln angezeigt.

3.3. Der Essenraum ist um 11:00 Uhr für die Essenausgabe zu verlassen. Er steht allen ab 11:50 Uhr wieder zur Verfügung. Wer im Besitz einer Essenmarke ist, kann sich sofort an der Essenausgabe anstellen. Wer Essen aus dem freien Verkauf erwerben möchte, wartet, bis die Schüler mit Essenmarke bedient wurden. Bei ausreichender Platzkapazität ist es jedem gestattet, sein selbst mitgebrachtes Essen dort im Sitzen zu verzehren.

3.4. In Frei- und Ausfallstunden kann der Essenraum zum Aufenthalt genutzt werden. Jeder achtet dabei auf Sauberkeit und angemessene Lautstärke.

3.5. Alle Schüler(innen) informieren sich anhand des Vertretungsplanes selbstständig über Stundenplanänderungen und/oder besondere Ereignisse. Erscheint der unterrichtende Fachlehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, meldet dies der/die Klassensprecher(in) umgehend im Sekretariat.

3.6. Schüler der 7.-10. Jahrgangsstufen dürfen das Schulgelände während der Schulzeit (Pausen, Frei- und Ausfallstunden) nicht verlassen. Nur bei Vorlage der schriftlichen Zustimmung der Eltern ist es Schülern der 9. und 10. Klassen erlaub, das Schulgelände in den Frei- und Ausfallstunden zu verlassen. Bei Zuwiderhandlungen erlischt der Versicherungsschutz und der Maßnahmenkatalog tritt in Kraft. Siehe Anhang 3.

4. Fehlzeiten/Erkrankung/Beurlaubung

4.1. Zu spät kommende Schüler werden mit Angabe der Ankunftszeit in die Fehlspalte des Klassenbuches eingetragen. Wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen hat in der Regel eine Verwarnung (Klassenbucheintrag) zur Folge, die der Klassenlehrer vornimmt.

4.2. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer anderen pflichtigen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern am Morgen des ersten Fehltages zu benachrichtigen. In Zweifelsfällen soll die Schule sich bei den Eltern selbst über die Gründe des Fernbleibens informieren. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.

4.3. Wird eine Erkrankung während des Unterrichts festgestellt, so meldet sich die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler (Sek. I und Sek. II) in Begleitung einer weiteren Person im Sekretariat, wo ärztliche Versorgung bzw. Transport nach Hause geregelt werden. Arztbesuche und die Wahrnehmung ähnlicher Termine haben in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit zu erfolgen. Die Schüler(innen) holen den versäumten Unterrichtsstoff selbständig zeitnah nach.

4.4. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin möglich. Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen müssen rechtzeitig vom Erziehungsberechtigten schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden. Für die Beurlaubungen von mehr als drei Unterrichtstagen ist die Schulleitung zuständig.

5. Besondere Schüleraktionen

5.1. Warenverkauf
Kuchenbasare und ähnliche Aktionen, die dem Aufbessern der Klassenkasse dienen, sind grundsätzlich erlaubt. Es ist allerdings in jedem Falle notwendig, die Schulleitung zu informieren und die Genehmigung dazu einzuholen. Der sonstige Verkauf von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung, die nicht schulischen Zwecken dienen, wie Parteiwerbung oder Aushänge, sind nicht gestattet. Aushänge am „Schwarzen Brett“ sind durch die Schulleitung zu genehmigen und nur unter Beachtung des Abschnitts 2 Nr. 17 der VV – Schulbetrieb zulässig.

5.2. Schulveranstaltungen
Außerschulische Veranstaltungen im Schulgebäude oder auf dem Schulhof müssen vom Schulleiter genehmigt sein und dürfen den sonstigen Unterricht nicht stören. Abendveranstaltungen sind bis spätestens 22:00 Uhr zu beenden – über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger.

6. Gesundheit

6.1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein vom Landkreis erlassenes Rauchverbot, dem Folge zu leisten ist.

6.2. Das Mitführen, der Handel und der Genuss von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln/Drogen ist am Gymnasium grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für Waffen und gefährliche Gegenstände.

6.3. Bei hoch ansteckenden Krankheiten sind Schüler und Lehrer, gemäß §§ 63 ff.BbgSchulG, dazu angehalten, die Schule nicht zu besuchen.

7. Ergänzende Regelungen

7.1. Für die Nutzung der Computerräume auch im Rahmen des Ganztagbetriebes gilt die von allen Schülern unterzeichnete Nutzungsordnung.

7.2. Beim Auslösen des Alarms (Feueralarm, Amokalarm) ist den Anweisungen durch die Haussprechanlage sowie den Anordnungen der Lehrer oder anderer befugter Personen Folge zu leisten. Bei notwendigem Verlassen des Hauses wird das Gebäude umgehend, aber ruhig und geordnet verlassen, das gilt auch für Schüler, die keinen Unterricht haben. Alle betroffenen Personen melden sich dann auf dem Stellplatz beim Schulleiter oder dessen Beauftragten.

7.3. Bei extremen Temperaturen gelten § 27 und § 28 der VV Schulbetrieb.

7.4. Bei Verstößen gegen die Regelung dieser Schul- und Hausordnung werden von der Schule angemessene pädagogische Maßnahmen ergriffen. Die Eltern unterstützen das Vorgehen der Schule. Die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen richtet sich nach der EOMV.

7.5. Jeder Schüler(in) erhält zu Beginn seiner Schulzeit am Gymnasium Friedrich Ludwig Jahn Kyritz die Schul- und Hausordnung und bestätigt durch Unterschrift, sich an die Regeln der Schul- und Hausordnung zu halten. Sie gilt für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Sie wurde am 07.03.2022 durch die Schulkonferenz angenommen und tritt ab dem 01.04.2022 in Kraft.
Die letzte Änderung erfolgte am 01.08.2023.

gez.

Stephan Mordig

Schulleiter

Veit Plantikow

Vors. Der Schulkonferenz


Anlagen zur Schul- und Hausordnung

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Unterrichtszeiten

Anlage 3: Maßnahmen zur Einhaltung der Schul- und Hausordnung

Um einen geordneten Unterrichtsablauf, die Einhaltung der Schul- und Hausordnung in allen Pausen, vor und nach dem Unterricht sicher zu stellen sowie Personen und Sachen zu schützen, gelten die folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Durch die Klassen- und/oder Fachlehrer:

  1. eine mündliche Ermahnung, die von Zusatzaufgaben begleitet sein kann
  2. eine schriftliche Verwarnung (Eintrag im Klassenbuch). Mit dieser Verwarnung kann eine Zusatzaufgabe oder eine andere erzieherische Maßnahme, wie z. B. Hilfs- oder Ordnungsdienst, verbunden sein.
  3. Nach drei Verwarnungen werden die Erziehungsberechtigten und der Schulleiter informiert. Diese Information kann mit einer entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme laut EOMV verbunden sein. Die Maßnahmen müssen dem Klassenlehrer mitgeteilt werden, damit sie der Schülerakte beigefügt werden können.